Rechtsanwalt Dirk Heyn

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Das sollten Sie beachten:

  • Umfassende Dokumentation aller Absprachen
  • Beachtung aller vertraglichen und gesetzlichen Fristen
  • Vorbehalt der Vertragsstrafe

 

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Privates Baurecht

Verträge am Bau / Werkverträge mit Handwerkern und Architekten

Das private Baurecht umfasst die Regelungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien. Es ist im weitesten Sinne Werkvertragsrecht. Hingegen regelt das öffentliches Baurecht das Verhältnis zumeist des Bauherren zum Staat (Baugenehmigungen, behördliche Auflagen, Vergaberechte etc.).

Rechtsanwalt Heyn ist seit Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig. Dabei fängt die anwaltliche Tätigkeit zum Teil vor Beginn der Bauarbeiten an, wenn Vertragsentwürfe geprüft oder überarbeitet werden.

Während des Baugeschehens bestehen nicht selten Uneinigkeiten hinsichtlich der weitere Ausführung, Abschlagszahlungen, eines Stillstands auf der Baustelle, Baubehinderungen oder zusätzlicher Arbeiten. Ist das Bauvorhaben fertiggestellt, sind weitere Probleme nicht ausgeschlossen. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme. Die Schlussrechnung wird gestellt und diese kann sehr schnell zum Streitpunkt werden.

 

Kündigung durch Bauherren oder Werkunternehmer – Was tun?

Nicht selten wird ein Bauwerk nicht fertiggestellt oder der Werkvertrag vor Fertigstellung von einer Vertragspartei gekündigt. Dann müssen die Rechte der Beteiligten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung festgestellt und durchgesetzt werden.

Gerade im Baurecht kommt es darauf an, pragmatische Lösungen zu finden. Rechtstreitigkeiten sind zumeist sehr langwierig und sehr teuer. Da die Gerichte Baumängel fast nie aus eigener Sachkunde ausreichend bewerten können, sind teure Sachverständigengutachten die Regel. Es soll daher das Ziel sein, die Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Selbst die Richter der auf Baurecht spezialisierten Kammern raten im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen regelmäßig von Rechtsstreiten ab und weisen auf die Vorteile einer einvernehmlichen Lösung hin.

Allerdings darf nicht übersehen werden, dass auch hier umfassende Kenntnisse der Rechtsmaterie und Verständnis für die Abläufe am Bau unabdingbare Voraussetzungen für das Entwickeln einer optimale Lösung sind.

 

Meine wesentlichen Leistungen im privaten Baurecht im Überblick:

  • Gestaltung von Werkverträgen nach BGB oder VOB/B Beweissicherungsverfahren
  • Realisierung und Absicherung von Werkunternehmerforderungen
  • Feststellung und Geltendmachung von Baumängeln
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn gegenüber dem Werkunternehmer
  • rechtliche Beratung bei der Baubetreuung, vor Abschluss von Werkverträgen, der Forderungssicherung