Rechtsanwalt K. Michael Elkurdi

K. Michael Elkurdi
Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht

Das sollten Sie beachten:

  • Immer erst zum Anwalt, dann zur Versicherung!
  • Niemals einen Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren!
  • Das Gericht, nicht die Polizei entscheidet über Schuld oder Unschuld!

 

Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch.
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Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen in allen Belangen rund ums Verkehrsrecht!

Das Verkehrsrecht als Teil des gesamten Verkehrswesens befasst sich mit allen Gesetzten und Rechtsvorschriften des öffentlichen Verkehrs von Personen und Gütern. Es setzt sich aus Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen, was es sehr vielschichtig und komplex macht. Daher sollten Sie auch nicht darauf verzichten, einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn Sie beispielweise in einem Verkehrsunfall beteiligt waren oder gar Ihre Fahrerlaubnis / Ihr Führerschein deshalb entzogen wurde.

 

Verkehrszivilrecht

Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Belangen der Unfallregulierung und setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gezielt und effizient durch. Korrespondenzen mit Haftpflichtversicherern, Kfz-Sachverständigen sowie Werkstätten gehören ebenso zu unserem täglichen Repertoire wie die Geltendmachung der Ansprüche vor den Gerichten.

Erst zum Anwalt; dann der Versicherung antworten (lassen)!!!

Bei jeglichen Unfallereignissen beachten Sie bitte zunächst Folgendes:

Egal, wie die Schuldfrage eingeschätzt wird, suchen Sie immer zuerst den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf! Denn die Versicherer regulieren nicht im Sinne des Geschädigten, sondern im eigenen (wirtschaftlichen) Sinne.
In 99 % der Fälle bekommen Geschädigte ohne Anwalt nicht den Schaden ersetzt, der ihnen tatsächlich entsteht. Seien es markengebundene Werkstattpreise, Nutzungsausfallersatz, UPE-Aufschläge oder Beilackierungskosten. Diese Positionen werden generell von den Versicherer gekürzt oder gar vollständig gestrichen. Die Rechtsprechung der deutschen Obergerichte hat indes hinlänglich klargestellt, dass derartige Kosten selbst bei fiktiver Abrechnung zu regulieren sind, soweit diese marktüblich sind und bei einer Reparatur anfielen. Auch Schmerzensgeldbeträge werden in aller Regel über Gebühr gekürzt. So zahlen die Versicherer regelmäßig nur einen geringen Betrag, der oftmals nicht einmal der Hälfte des tatsächlichen Schmerzensgeldes entspricht.

Bei einem Unfall im EU-Ausland oder im Inland mit einem Unfallbeteiligten aus der EU geht ohne Anwalt nahezu gar nichts.

Zögern Sie daher nach einem Verkehrsunfall nicht, unverzüglich Ihren Anwalt des Vertrauens anzurufen.
Die Anwaltskosten werden dem Geschädigten von den Kfz-Haftpflichtversicherungen als Schadensersatz erstattet. Es ist daher nicht einmal unbedingt erforderlich rechtsschutzversichert zu sein.

 

Verkehrsstrafrecht

Fahrlässige Körperverletzung / Tötung - Fahrerflucht
Gefährdung des Straßenverkehrs - Trunkenheit im Verkehr

Spezialisierte Anwälte können in der Regel helfen, das Strafmaß zu mildern oder ganz abzuwenden.
Viele Menschen allerdings begehen bereits während des Unfalls oder kurz danach schwerwiegende Fehler, die schwer auszumerzen sind. Nicht selten kommt es z.B. zu Verstößen gegen §142 StGB, nämlich dem „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“, was unter anderem mit dem natürlichen Fluchtinstinkt des Menschen zu tun hat.

Was die Beweislage hergibt, kann nur durch einen Blick in die Ermittlungsakte geprüft werden. Akteneinsicht erhalten ausschließlich Organe der Rechtspflege. Dies kann für Sie nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Ohne anwaltliche Vertretung kommt es in den allermeisten Fällen zu empfindlichen Geldstrafen, in einigen Fällen sogar zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem kommt natürlich der Fahrerlaubnisentzug, der nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB droht, wenn der Fahrer weiß oder zumindest wissen kann, dass er beim Unfall Menschen erheblich verletzt, getötet oder bedeutenden Sachschaden angerichtet hat. Doch wann ist ein Sachschaden bedeutend und eine Verletzung erheblich?
An dieser Stelle setzen wir als Ihr Anwälte an und argumentieren entsprechend.
Beim Sachschaden gilt es nämlich eine Schadengrenze von ca. 1.300,00 € zu überschreiten oder einen wirtschaftlichen Totalschaden zu verursachen. Dies allerdings nur beim Unfallgegner, der Schaden am eigenen Fahrzeug ist dabei nicht von Bedeutung. Eine Verletzung ist dann erheblich, wenn sofortiges Einschreiten des Arztes erforderlich ist.

Zudem bestimmt §142 StGB, dass der Fahrer wusste muss oder hätte wissen müssen (Vorsatz), dass er einen Unfall verursacht hat bzw. Unfallbeteiligter war. Doch was wenn Sie den Unfall gar nicht bemerkt haben? Die subjektive Wahrnehmung einer Person kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Bei einem Verkehrsunfall muss man die Gegebenheit der Wahrnehmbarkeit erst beweisen, um Sie nach § 142 StGB verurteilen zu können. Dabei unterscheidet man in

  • akustische Wahrnehmbarkeit: Haben sie einen Aufprall hören können?
  • visuelle Wahrnehmbarkeit: Haben Sie den Unfall gesehen?
  • taktile Wahrnehmbarkeit: Konnten sie den Zusammenstoß im Auto spüren?

Dabei müssen allerdings eine Vielzahl von Faktoren beachtet werden, wie Licht, Fahrbahnverhältnisse, Umgebungslärm, Akustik im Auto aber auch gesundheitliche, psychologische und körperliche Beeinträchtigungen, z.B. Schwerhörigkeit, Sehbehinderung oder auch Stress.

Zögern Sie daher nicht, frühzeitig Ihren Anwalt des Vertrauens anzurufen.
Die Anwaltskosten werden in der Regel vom Rechtsschutzversicherer getragen.

 

Fahrerlaubnisrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung zum Führen einer festgelegten Fahrzeugklasse. Als Dokument dient der Führerschein. Damit verbunden sind aber auch alle Verwaltungsakte zur behördlichen Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen.
Mit eben diesen Aspekten befasst sich das Fahrerlaubnisrecht. In den meisten Fällen wird man als Anwalt dabei mit dem Führerscheinentzug, besser: die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert. Diese ist eine Maßregel zur Besserung und Sicherung und dient der Prävention. Denn Verkehrssünder sind nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern für den gesamten Straßenverkehr.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist alles andere als erfreulich. Sie müssen indes den Führerscheinentzug nicht widerspruchslos hinnehmen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder zur Verkürzung der Sperrfrist ist es wichtig, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Wir helfen und beraten Sie gern bei Themen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot.

 

MPU: Die medizinisch - psychologische Untersuchung

Eine Vielzahl unserer Mandanten, die ihren Führerschein wiedererlangen wollten, begingen Fehler aufgrund mangelnden Fachwissens und fehlender Hilfe vom Anwalt.
Oftmals werden Fehler rund um die MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung, begangen. Diese ist eine harte Nuss und beansprucht zudem hohe Kosten. Ab 1,6 Promille Blutalkoholwert ist die MPU obligatorisch. In einigen Teilen unserer Republik - so auch in Berlin und Brandenburg - sogar schon ab 1,1 Promille.

Nach erfolgter Entziehung kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach mindestens zehn Jahren wieder beantragt werden. Das Absolvieren der MPU ist dann nicht vonnöten. Diese Frist kann sich aber um weitere fünf Jahre verlängern, wenn zwischenzeitlich versucht wurde, eine Neuerteilung zu beantragen oder aber die MPU bereits einmal fehlgeschlagen ist und die Fahrerlaubnisbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO Referat Fahrerlaubnisse) davon Kenntnis erlangt hat. Denn sobald der Führerschein innerhalb der zehn Jahre noch einmal beantragt wird oder in irgendeiner anderen Weise das LABO Kenntnis über Ihren Status erlangt, läuft die Frist wieder von vorne, maximal indes für einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

EU-Fahrerlaubnis | EU-Führerschein

Nicht selten auch greifen viele Betroffene zu einer Alternative ohne aufwendige MPU: Dem EU-Führerschein. Dieser kann beispielsweise in Polen oder Tschechien schnell und mit relativ anspruchsloser MPU gemacht werden. Zuerst weigerten sich viele deutsche Behörden, diesen Führerschein anzuerkennen, doch nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass die EU-Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, ist der EU-Führerschein tatsächlich in der gesamten EU gültig.

Klingt sehr praktisch und einfach, besonders weil die MPU in besagten Ländern wie Polen oder Tschechien sehr einfach und kostengünstig zu absolvieren scheint.
Doch wie so oft gibt es einen Haken: Damit der EU-Führerschein in Deutschland gültig ist, muss man für mindestens sechs Monate einen festen Wohnsitz im jeweiligen Mitgliedsstaat nachweisen und bei der Erteilung der Fahrerlaubnis darf keine Sperrfrist laufen. Das macht die Sache wieder komplizierter.

Schnell nach Entziehung der Fahrerlaubnis nach Polen oder Tschechien fahren und sich kurzerhand einen EU-Führerschein kaufen oder fälschen lassen, bleibt illegal. Wird man mit einem EU-Führerschein innerhalb einer Sperrfrist auf deutschen Straßen kontrolliert, so ist der Straftatbestand des „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllt und wird in der Regel gemäß § 21 StVG rechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

Fazit:

Deshalb handeln Sie in Sachen Fahrerlaubnisentzug nicht unbedacht und lassen sich von einem spezialisierten Anwalt entsprechend beraten.

Aufgrund unserer Kontakte zu anerkannten Verkehrspsychologen bieten wir Ihnen sogar die Möglichkeit, sich professionell und rechtmäßig auf die MPU vorzubereiten.

Von der Absolvierung von dubiosen Internetworkshops à la Geldzurück-Garantie raten wir Ihnen dringend ab. Einzig und allein staatlich geprüfte Verkehrspsychologen/innen nach § 4 Abs. 9 StVG sind dazu befähigt, Ihre Fahreignung medizinisch und psychologisch zu begutachten. Nicht zuletzt ist der/die MPU-Prüfer/in ebenfalls ein/e staatlich geprüfte/r Verkehrspsychologe/in.

Fehler bei der Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sind schwer auszumerzen.
Kommen sie daher frühzeitig mit Ihrem Führerscheinproblem zu uns!
Wir beraten sie gern!