Rechtsanwalt Dirk Heyn

Dirk Heyn
Rechtsanwalt für Vertragsrecht

Das sollten Sie beachten:

  • Welche Form ist notwendig?
  • Wer ist der richtige Vertragspartner?
  • Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

 

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Vertragsrecht

Verträge regeln unser Leben.

Das zivile Vertragsrecht ist eines der grundlegendsten Rechtsgebiete überhaupt. Fast alle Bereiche der privaten Lebensführung werden von zivilrechtlichen Verträgen erfasst, auch wenn dies dem juristischen Laien nicht bewusst ist. Auf die Kenntnis oder das Bewusstsein kommt es dabei nicht an. Verläuft die Angelegenheit reibungslos, wird auch im Nachgang eine rechtliche Betrachtung nicht erfolgen. Fühlt sich jedoch eine Seite ungerecht behandelt, ist zu klären, wie der Lebenssachverhalt juristisch zu bewerten ist und welche Rechte der Beteiligten sich daraus ergeben.

Im Kern geht es meist darum, ob dieser überhaupt wirksam zustanden gekommen ist, welche Rechte und Pflichten bestehen und wie diese durchgesetzt werden können, unter welchen Vorrausetzungen eine Beendigung z.B. durch Rücktritt zulässig ist. Wird ein Vertrag aufgehoben, stellt sich die Frage, ob und wie erbrachte Leistungen zurückabgewickelt werden können. Mit derartigen Fragestellungen kommt fast jeder in vielen Bereichen des Alltags in Berührung. Ob es nun darum geht, von einem „Knebelvertrag“ eines Mobilfunkanbieters zurückzutreten, Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf- oder Werkvertrag geltend zu machen, die Rechtmäßigkeit von Darlehensverträgen (vor allem sog. Verbrauchdarlehen) zu überprüfen, Ansprüche wegen einer schlecht erbrachten Dienstleistung (etwa durch eine falsche Beratung) durchzusetzen oder die Prüfung von unter Bekannten erbrachten Leistungen und Gefälligkeiten. Gerade auf diesem Rechtsgebiet sind Ansprüche oft nur nach der Klärung von außerordentlich komplexen Rechtsfragen überhaupt denkbar. Was die Rechtsprechung betrifft, so ist diese von einer sehr umfangreichen Kasuistik gekennzeichnet.

Rechtsanwalt Heyn steht Ihnen mit seiner durch jahrelange Berufspraxis erworbenen Expertise gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung.