Rechtsanwalt Dirk Heyn

Dirk Heyn
Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht

Das sollten Sie beachten:

  • Die Einspruchsfrist von 1 Monat
  • Das Recht zu Schweigen - keine voreiligen Geständnisse
  • Jeder 2 Bussgeldbescheid ist fehlerhaft

 

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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Abwehr von Bußgeldbescheiden (Fahrverbot / Punkte)

Hier geht es in der Praxis natürlich um die ärgerlichen Bußgeldbescheide, mit denen vorgebliche oder tatsächliche Verstöße im Straßenverkehr vom Staat geahndet werden sollen. Zum Teil spielen auch härtere Sanktionen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis eine Rolle.

Im Unterschied zum Verkehrszivilrecht ist dieses Rechtsgebiet dem öffentlichen Recht zuzuordnen, da es nicht um den Ausgleich von materiellen oder sonstigen Schäden zwischen Privatpersonen geht, sondern um die Ahndung des Rechtsverstoßes an sich.

Eine Ordnungswidrigkeit wird aus rechtstheoretischer Sicht gelegentlich auch als „kleine Schwester der Straftat“ bezeichnet, da der Sanktion von Verstößen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine übergeordnete Bedeutung beigemessen wird, der Unrechtsgehalt jedoch (weit) unter dem einer Straftat liegt.

Jedem Autofahrer dürfte aus seinem Alltag bekannt sein, um welche Art von Verstößen es in der Regel geht: Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsübertretungen, falsches Parken, Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes, Rotlichtverstöße o.ä..

Soll gegen einen derartigen Bescheid vorgegangen werden, gibt es mehrere Möglichkeiten: Unabhängig davon, ob der „Tatvorwurf“ selbst zutrifft, kann etwa überprüft werden, ob die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides nicht schon an der Verjährung scheitert – die Verfolgung einer im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach drei Monaten (diese Verjährung kann jedoch durch eine Anhörung unterbrochen werden).

Soweit ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid inhaltlich begründet wird, gestaltet sich die Sachlage in der Regel sehr viel schwieriger. Hier gilt es, Fehler bei der Sachverhaltsdarstellung bzw. -ermittlung der jeweiligen Ordnungsbehörde aufzuzeigen. Verwendete Messgeräte und Ablaufe sind zu prüfen. Es gibt viel Gründe, aus denen sich ergeben kann, dass eine Bußgeldbescheid unwirksam ist. Dies lässt sich zumeist nicht von Anfang an erkennen. Zunächst sollte von dem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht und der Anwalt mit der Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsankte beauftragt werden. In diesen Fällen ist es unbedingt angeraten, rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückzugreifen, um die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu wahren oder ggf. von einem aussichtslosen Verfahren abzusehen.

Auch Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden in Deutschland zu einem größeren Thema, da die internationale Zusammenarbeit maßgeblichen Behörden permanent erweitert wird und über zwischenstaatliche Abkommen Amtshilfe durch deutsche Behörden bei der Zustellung und der Vollstreckung geleistet wird. Allerdings kann auch hier nicht selten, vor unberechtigter Inanspruchnahme geschützt und eine Einstellung der Verfahren erwirkt werden.